AGB

Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen uns und dem Besteller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sie werden nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten selbst dann, wenn wir unter entgegenstehenden AGB des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von Meditation Gongs bestätigt werden.

Meditationgongs verkauft nur an professionelle Käufer, die im Rahmen ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer i. S. d. AGB sind insbesondere natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Kleingewerbetreibende, gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Angebote, Druckschriften und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Wir behalten uns vor, per Nachnahme oder gegen Vorkasse in Höhe des ganzen oder eines vereinbarten Teilbetrages des Kaufpreises zu leisten.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug gegen unsere Leistungen seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

An Abbildungen, Zeichnungen, Werbe- und sonstigen Aufdrucken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte vor. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gelten nur unsere Angaben in der Auftragsbestätigung oder solche Angaben, die wir in Form einer gesonderten Bestätigung erteilt haben. Warenbeschreibungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Prospekten, im Internet, in Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, Angaben zur Beschaffenheit sind von uns ausdrücklich bestätigt worden. Die Eigenschaften von Probe- oder Musterexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Preise
Alle Preise sind Netto-Preise. Die Umsatzsteuer in jeweils gültigen Höhe wird hinzuaddiert.  Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können von uns jederzeit abgeändert werden.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als sechs Wochen, die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird für diesen Fall ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, Versandkosten und Verpackung. Die Versandkosten und die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Lieferung
Waren, die erst nach Ihrer Bestellung angefertigt werden, haben teilweise längere Lieferfristen. Wir informieren Sie über den Lieferzeitraum. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen werden wir uns nach besten Kräften bemühen, diese einzuhalten. Fixe Liefertermine gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung.

Erfolgen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten an uns nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurück zu treten, wenn wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Im Falle des Rücktritts werden wir erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart, des Transportweges sowie des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt werden; die hierbei anfallenden Kosten trägt der Kunde. Maßgebend sind die von uns für die bestellte Lieferung ermittelten Stückzahlen, Maße und Gewichte. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist oder die bestellte Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.
Teillieferungen sind zulässig.

Zahlung
So können Sie bezahlen:
Vorauskasse: Sie überweisen den zu zahlenden Endbetrag auf das von uns angegebene Konto, bevor die Waren versandt, bzw. hergestellt werden
PAYPAL (Kreditkarte, Lastschrift, …)
Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag endgültig verfügen können.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Ansprüchen nur dann aufrechnen bzw. seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann der Kunde wegen seinen Gegenansprüchen seine Leistung nicht verweigern oder sie zurückhalten sowie nicht mit ihnen aufrechnen.
Bei Auslandszahlungen werden die Bankkosten weiterbelastet.

Gewährleistung und Haftung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, steht uns die Art der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache frei. Sollte die Nacherfüllung mehr als zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, unsere im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit uns abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar bei uns beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 I BGB dar.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Nebenleistungspflichten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös (abzüglich angemessener Verwertungskosten) ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Soweit dies üblich ist, hat er den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- und Diebstahlschäden etc. ausreichend zum Anschaffungswert zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in oder Zugriffen auf den Liefergegenstand hat uns der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Ver- oder Bearbeitung weiterveräußert worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Abtretung nicht offen zu legen und die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insovenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Gegebenenfalls können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Drittschuldnern) die Abtretung mitteilt.
Die Ver- oder Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den von uns unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so ist mit dem Besteller vereinbart, daß dieser uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt. Das Wahlrecht bezüglich der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Meditation Gongs.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Meditation Gongs, nach Wahl von Meditation Gongs auch der Sitz des Kunden.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über das Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln oder im Falle einer Regelungslücke treten die gesetzlichen Regelungen.

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